• Heizungsbau Therwil, Heiztechnik, Solarenergie, Pelletsheizung, Biomasse, Umwelttechnik, Photovoltaik
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Fördermöglichkeiten


Finanzierungsmöglichkeiten alternativer Energienutzung

Für die Planung Ihres Modernisierungsvorhabens spielen Ihre finanziellen Möglichkeiten und Ihre Pflichten die maßgebliche Rolle. Eine hervorragende Finanzierungsmöglichkeit ist im neu überarbeiteten Marktanreizprogramm (MAP) definiert.

Gemäß geltender Fassung - Datum des Inkrafttretens war der 20.01.2020 - wurden die förderfähigen Investitionskosten deutlich erweitert und der Staat unterstützt Ihre Modernisierungsbereitschaft kräftig mit bis zu 45% der anfallenden Kosten zur Erneuerung veralteter Heizungsanlagen in Ihrem Bestandsgebäude.

Neben staatlicher Zuschüsse und günstiger KFW Förderkrediten regelt der Gesetzgeber gem. Energieeinsparverordnung (EnEV) bestimmte Pflichterfüllungsvorgaben. Beispielsweise ist im Zuge des Heizungstausch sicherzustellen, dass hier mindestens 15 Prozent des gesamten Energiebedarfes Ihres Wohngebäudes durch erneuerbare Energien abgedeckt wird.

Die Austauschpflicht (Modernisierungszwang) Ihres alten Heizkessels wird in § 10 des EnEV 2014 zur Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden geregelt. Gemäß dieser Regelung dürfen Heizkessel nach einer Lebensdauer von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden.

Wurde ein Konstanttemperaturkessel also beispielsweise im Jahre 1990 verbaut, so muss dieser also spätestens im Jahre 2020 ausgetauscht werden. Auch erhalten Sie bei einigen anderen Förderprogrammen keinen finanziellen Zuschuss mehr, wenn Ihre Heizung noch nicht unter die Austauschpflicht fällt. Es wird also dringend davon abgeraten, mit der Heizungsmodernisierung bis zum letzten Moment abzuwarten.

Weiterführende Links:
• BAFA-Förderung: Zuschuss Heizung Sanieren - Erneuerbare Energien (MAP) »
• Förderkredite und Zuschüsse der KFW »